Im Trauerfall
Wenn der Trauerfall eintritt, gilt es manches zu bedenken. Die wichtigsten Schritte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie bei jedem Ihrer Schritte. Sie können uns vom ersten Moment an um Rat und Tat hinzuziehen. Wir stehen Ihnen mit all unserer Erfahrung zur Seite. Dazu übernehmen wir sämtliche Formalitäten. Gemeinsam mit Ihnen planen und entwickeln wir das weitere Vorgehen und setzen es für Sie Schritt für Schritt um.
Erste Schritte, die Sie als Angehörige veranlassen müssen
Für den Fall, dass der Sterbefall Zuhause oder im Hospiz eintritt
Benachrichtigen Sie umgehend einen Arzt. Im Idealfall ist das der behandelnde Hausarzt. Dieser nimmt die Leichenschau vor, diagnostiziert die Todesursache und stellt den Totenschein aus. Zu diesem Zweck müssen die Papiere des Verstorbenen bereitgehalten werden. Insbesondere der Personalausweis, damit der Verstorbene zweifelsfrei identifiziert werden kann. Kontaktieren Sie uns anschließend umgehend, um die Überführung und die weitere Versorgung des Verstorbenen zu veranlassen. Bei St. Jürgen Bestattungen werden Überführungen sowohl im Inland als auch ins oder aus dem Ausland vorgenommen.
Für den Fall, dass der Sterbefall im Pflegeheim oder Krankenhaus eintritt
Die Formalitäten bis zur Ausstellung des Totenscheins, vorwiegend der Leichenschau und Feststellung des Todes durch einen Arzt, werden in der Regel von den jeweiligen Einrichtungen eingeleitet. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, um die Überführung und die weitere Versorgung des Verstorbenen zu veranlassen. Auch hier werden Überführungen sowohl im Inland als auch ins oder aus dem Ausland vorgenommen.
Für den Fall, dass der Sterbefall im Ausland eintritt
Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir sowohl die organisatorische Abwicklung, als auch den Rücktransport des Verstorbenen in den Heimatort. Auch bei Sterbefällen im Ausland muss zwingend ein Arzt konsultiert werden, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Professionellen Rat erteilt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung, Botschaft oder Konsulat, etwa im Zusammenhang mit der Beantragung der Sterbeurkunde bei den Behörden oder der Anfertigung beglaubigter Übersetzungen notwendiger Dokumente. Diese stellen auch die notwendigen Dokumente, wie den Leichenpass, zum Rücktransport des Verstorbenen aus. Daraufhin folgt die Einreichung der notwendigen Dokumente bei dem deutschen Standesamt. Anschließend ist noch die Frage zu klären, ob eine Einäscherung des Verstorbenen oder die Überführung im Sarg durchgeführt werden soll.
Im Falle eines unnatürlichen Todes oder einer ungeklärten Todesart
Durch einen Unfall, mutmaßlichem Suizid oder Verbrechen, benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei. Diese veranlasst bei unklaren Todesumständen eine rechtsmedizinische Untersuchung. Rufen Sie uns unter 0451 – 486 99 90 an, damit wir die Überführung und weitere Versorgung des Verstorbenen organisieren können.
Diese Papiere sollten Sie jeweils im Original vor liegen haben
Diese Papiere sind obligatorisch
- Personalausweis zwecks Identifikation, bei ausländischen Staatsangehörigen die entsprechenden Ausweis-Dokumente (etwa ID-Card, Reisepass)
- Familienpapiere (je nach Familienstand des Verstorbenen Geburtsurkunde, Familienbuch oder Heiratsurkunde, ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Weitere Papiere
- Krankenversichertenkarte
- ggf. Rentenbescheid
- ggf. Grabnachweiskarte, Grabbrief
- ggf. Nachweise über Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorgeversicherungen
Wir unterstützen Sie!
Wenn Sie es wünschen, können wir bereits im Vorfeld beziehungsweise von Beginn an alles Notwendige mit Ihnen besprechen und abstimmen. Daraufhin veranlassen und erledigen wir dann in Ihrem Namen. Sie entscheiden, inwieweit Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.
Die nächsten Schritte
Versorgung und Überführung
Wenn der Moment der Überführung gekommen ist, können Sie uns gerne die persönliche Kleidung der verstorbenen Person übergeben. Unser Team übernimmt dabei die hygienische Versorgung und das Ankleiden in unseren eigenen Versorgungsräumen.
Bei Überführungen aus Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sorgen wir mit höchstem Respekt und Professionalität dafür, dass alles in unseren Versorgungs- und Kühlräumen durchgeführt wird.
Die Wahl der Totenkleidung
Die Wahl der Kleidung für die letzte Reise muss nicht zwangsläufig schwarz sein. Genau wie das Leben eines jeden Menschen individuell ist, kann auch die Kleidung für den Abschied den persönlichen Stil und Charakter widerspiegeln. Ob Lieblingskleid, Anzug oder bequeme Freizeitkleidung – alles ist möglich und willkommen.
Sollte keine passende Kleidung vorhanden sein, bieten wir eine Auswahl an Sterbetalaren in verschiedenen Ausführungen an. Für weitere Informationen oder Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Abschiednahme
Liebe endet nicht mit dem Tod, und deshalb sollte auch der Abschied einen individuellen und liebevollen Ausdruck finden. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um diesen Moment nach Ihren Wünschen zu gestalten. Abschied nehmen bedeutet auch, Erinnerungen zu bewahren – sei es durch ein stilles Verweilen am Sarg oder an der Urne, das Hören besonderer Musik oder das Betrachten gemeinsamer Fotos. In vielen Jahren unserer Arbeit haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein persönlicher Abschied ein wichtiger Schritt im Trauerprozess ist. Nehmen Sie sich daher die Zeit, die Sie benötigen, um in Ruhe Abschied von Ihrem geliebten Menschen zu nehmen.
Für einen persönlichen und würdevollen Abschied bieten wir Ihnen unsere Räumlichkeiten in einer privaten und geschützten Atmosphäre an. Sie können unabhängig von festen Zeiten in aller Ruhe von Ihrem Angehörigen Abschied nehmen.
Wir sind für Sie da!
Wir beraten und unterstützen Sie und stehen Ihnen bei der Umsetzung sämtlicher Formalitäten gerne zur Seite. Bedenken Sie unbedingt, dass Sie im Vollzug aller weiteren Schritte als Rechtsnachfolger des Verstorbenen gelten müssen. Das heißt, dass Sie zu allen Maßnahmen befugt oder bevollmächtigt sein müssen.
- Ggf. muss der Arbeitgeber des Verstorbenen kontaktiert und die Auszahlung von eventuell noch ausstehendem Lohn oder Gehalts veranlasst werden
- Ggf. sollte zusammen mit einem Versichertenberater die Hinterbliebenenrente beantragt werden
- Wenn nötig, den Mietvertrag der Wohnung/Unterkunft sowie dessen Versorgung (Gas, Strom usw.) des Verstorbenen kündigen
- Soweit vorhanden, Telefon, Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen
- Obsolete Daueraufträge und Abbuchungsaufträgen bei Banken und Versicherungen kündigen
- Mitgliedschaften bei Verbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen kündigen
Das können wir für Sie tun:
Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie bei jedem Ihrer Schritte. Sie können uns vom ersten Moment an – und natürlich auch schon während des Sterbeprozesses – um Rat und Tat hinzuziehen. Wir stehen Ihnen mit all unserer Erfahrung zur Seite.
- Wir übernehmen sämtliche Formalitäten
- Beratung bei der Auswahl der Grabstätte und eines Sarges
- Gemeinsame Planung und Entwicklung des Begräbnis in allen Einzelheiten und Umsetzung in Ihrem Auftrag
- Wir organisieren die Überführung (national und international)
- Übernahme der hygienischen Versorgung des Verstorbenen
- Beratung und entsprechende Gestaltung Ihrer Wünsche bezüglich Dekoration, Floristik und Musik für den Abschied
- Bestellung einen konfessionellen oder weltlichen Trauerredners, auf Ihren Wunsch
- Organisation der Gestaltung, dem Druck sowie dem Versand Ihrer Trauerdrucksachen
- Vermittlung und Organisation einer Kaffeetafel
- Gestaltung eine Abschiednahme oder Andacht in gewünschtem Rahmen
- Wir übernehmen die Beantragung aller erforderlichen Unterlagen für die Bestattung
- Wir veranlassen die erforderlichen Beurkundungen beim Standesamt
- Wir beantragen Abmeldungen bei Behörden, Versicherungen, Energieversorgern und anderen Dienstleistern
- Wir veranlassen die Beantragung von Renten- und Pensionsansprüchen/Rentenvorschusszahlung