Feuerbestattung
Urnenwahlgrab
In einem Urnenwahlgrab können eine oder mehrere Beisetzungen vorgenommen werden. Man erwirbt dabei ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an dieser Grabstätte. In der Regel für 25 Jahre. Die Ruhezeit kann auf Wunsch verlängert werden. Es kann somit eine generationenübergreifende Familiengrabstätte geschaffen werden.
Urnenreihengrab
Im Gegensatz zum Urnenwahlgrab wird eine Reihengrabstätte von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugeteilt. Auch darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Ein Reihengrab ist daher auch kostengünstiger als ein Wahlgrab. Das Nutzungsrecht fällt nach Ablauf der Ruhezeit wieder an den Friedhof zurück.
Anonyme Grabstelle
Bei einer anonymen Grabstelle handelt es sich um die Beisetzung in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain. Dabei wird die Grabstelle nicht gekennzeichnet. Einige Friedhöfe erlauben das Begleiten der Beisetzung durch Angehörige. Wie bei allen anderen Bestattungsarten ist auch hier eine vorherige Trauerfeier möglich.