Erdbestattung
Die Erdbestattung ist im Christentum eine der ältesten Beisetzungsarten. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg eingebettet. Beisetzungen sind in der Regel in Erdwahl- und Reihengräbern sowie in Form von anonymen Gräbern möglich.
Erdwahlgrab
In einem Wahlgrab (optional als z. B. Einzel-, Doppel- oder Familiengrab) können je nach Art der Grabstelle eine oder mehrere Beisetzungen vorgenommen werden. Man erwirbt das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte stets für eine bestimmte Zeit. Dies sind in der Regel 25 Jahre. Diese Ruhezeit kann aber auf Wunsch nach Ablauf verlängert werden. Bei einer weiteren Beisetzung in dieser Grabstätte muss das Nutzungsrecht um die bereits abgelaufenen Jahre verlängert werden.
Reihengrab
Eine Reihengrabstätte wird vom Friedhof der Reihe nach zugeteilt und es darf jeweils nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Reihengräber sind daher kostengünstiger als ein Wahlgrab. Oft ist es erwünscht, dass die Grabstelle selbstbestimmt bepflanzt oder gepflegt wird. Ebenso kann ein Grabstein gesetzt werden. Das Nutzungsrecht fällt nach Ablauf der Ruhezeit an den Friedhof zurück.
Anonyme Erdbestattung
Die Beisetzung findet auf einem nicht gekennzeichneten Gräberfeld statt. Eine Trauerfeier ist hier wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich. Rasengräber, im Allgemeinen besser bekannt als „halbanonyme“ Gräber, zählen auch dazu. Auch diese Grabarten stehen für Erd- und Urnenbestattungen zur Verfügung.